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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Berial - Düsseldorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag / Beherbergungsvertrag

Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „ Hotelaufnahmevertrag “ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit Hotel Berial (Herrn Alon Dorn) abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. 
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel Berial (Hr. Alon Dorn) diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen. 

Vertragsabschluß, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Bei Reservierungen über Reservierungsagenturen oder über Hotelvermittler (Internet etc.) die eine Zimmeranzahl von fünf Zimmern übersteigt wird eine gesonderte Bestätigung vom Hotel erforderlich, eventuelle Rückbestätigungen und Vorauszahlungen müssen vom Kunden gegen bestätigt werden, bzw, die Vorauszahlungen zum Stichtag bezahlt sein (Eingang des Betrages auf unserem Konto). Bei Nichteinhaltung der Rückbestätigungspflicht durch den Kunden behält sich das Hotel vor die gesamte Reservierung zu stornieren. Des weiteren behält sich das Hotel vor auch bei Reservierung einzelner Zimmer eine Vorauszahlung per Kreditkarte etc. als Garantieleistung vorzunehmen. 
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sowie verursachter Extraleistungen.
3. Soweit das Hotel im Rahmen des Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt oder mit dem Kunden Verträge über die Lieferung neu hergestellter Sachen abschließt, verjähren evtl. Ansprüche wegen Mängel mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, für alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Vorstehendes gilt nicht im Falle einer Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 
3. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen Hotel Berials erhalten, verursacht werden. Dies gilt auch bei Gruppenbuchungen. 
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 
5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 20%, anheben. 
6. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 
7. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zustellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 
8. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Hotelbuchungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden vom Hotel bestimmt und können in einer gesonderten Bestätigung schriftlich niedergelegt werden und sind dann Teil des Gastaufnahmevertrages, dies gilt auch für Buchungen über Dritte (Reiseagenturen, Hotelvermittler, Incomingbüro's, Internetreservierungssysteme usw.) 
9. Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Der vom Kunden mit dem Hotel abgeschlossene Vertrag ist gesetzlich beidseitig bindend. Stornierungen oder Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel . Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. 
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 
4. Grundlage für die aufgestellten Stornierungsbedingungen deutscher Hotels ist: 
Urteil"Düsseldorf 30.7.1992 AZ 10U27/92 "
....Wenn einer der Partner abspringt, muss er den Verdienst ersetzen, der dem anderen entgangen ist. Diese Regel gilt auch bei einer Reservierung in einem Hotel. Ob schriftlich oder auch telefonisch abgeschlossen. Wer Absagt muss das Zimmer bezahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Hoteliers – in diesem vom Gericht festgelegten Satz von -20 % (Ersparte Aufwendungen) 

Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 
4. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
5. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; 
6. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. 
7. ein Verstoß gegen den obigen Abschnitt "Geltungsbereich" Absatz 2 vorliegt. 
8. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten. 
9. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. 

Sonderrecht zur Auflösung einer Reservierung

Das Hotel behält sich vor in nicht absehbaren oder vorhersehbaren Sonderfällen eine Reservierung aufzulösen. Dies bezieht sich insbesondere auf Renovierungszeiträume oder Instandsetzungszeiträume (z.B. durch Vandalismus verurachte Schäden) deren Termine durch Lieferanten oder Handwerker gebunden und nicht verschiebbar sind.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 80% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

Haftung des Hotels

1. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten. 
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 1.000,- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 1.500,- im Hotelsafe aufbewahrt werden; in diesem Fall gelten die im vorstehenden Satz angegebenen Haftungshöchstgrenzen nicht. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 
3. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB) 
4. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der vom Hotel angemieteten Tiefgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 
6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 
8. Das Hotel übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld oder Computer) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes. 

Beschädigung, Verschmutzung, Schlüsselverlust

Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Der Verlustpreis des Hotelschlüssel liegt bei 100.-€ da dieser einer Zentralschließanlage zugehörig ist. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten (bei Gruppen haben Begleitpersonen, ggf. in Vertretung des Veranstalters, in Vorleistung zu treten). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Verstößen gegen einen oder mehrere der o. g. Regelungen ist Hotel Haus Berial jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen bleibt bestehen. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir für Gepäck und Wertgegenstände keine Haftung übernehmen können. In unserem Haus ist es den Gästen nicht gestattet, mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen Computer, Ladegeräte, Haartrockner und elektrische Rasierapparate, zu benutzen. Verbotene elektrische Geräte sind: Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten Bügeleisen usw.

HAFTUNG & ZAHLUNG - Regulierung der durch einen Gast verurachten Schaden


1. Als Haupt- Bestandteil des Reservierungsvertrages gilt: Eventuelle Beschädigungen oder Schäden in Ihrem Hotelzimmer melden Sie bitte unverzüglich an der Rezeption. Selbst verursachte Beschädigungen werden von uns in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner (Gast) haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf dessen Veranlassung die Hotelleistungen erhalten, verursacht werden. Die Kosten der zu behebenden, durch den Gast verursachten Schäden müssen gegen Hotelrechnung vor Ort, spätestens am Abreisetag in Bar oder gegen Kreditkarte in Vorleistung gezahlt werden. Mit und nur unter Einverständnis des Hotels kann im Einzelfall eine Kostenrechnung mit Zahlungsziel vereinbart werden. Hierzu ist aber eine Kreditkartenabsicherung des Gastes erforderlich, bei der die durch den Gast vor Ort und schriftlich authorisierte Kreditkarte nur bei nicht Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles durch das Hotel unwideruflich belastet wird. Dies erfordert eine schriftliche, unterschriebene Einwilligung des Gastes mit zugehörigender Kreditkarte auf der Schadensrechnung.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen der WLAN bzw WiFi bzw Internet Nutzung

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
1. das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; 
2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; 
3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; 
4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; 
5. das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen; 
6. es ist ausdrücklich untersagt file-sharing Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik und / oder Film - downloads über unser Internet zu starten. 
Der Gast stellt den Inhaber des BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des BHB auf diesen Umstand hin.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Düsseldorf. 
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck - und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels (Gartenstr. 30, 40479 Düsseldorf) 
4. Es gilt deutsches Recht. . Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 


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Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Stand: 01.Januar 2016
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HAUSORDNUNG: als Bestandteil unserer AGB
a/ Nachtruhe
Ab 22.00 Uhr ist in allen Zimmern Zimmerlautstärke einzuhalten. Auf den Gängen und im Treppenhaus bitte ruhig verhalten.
b/ Besuch
Aus Sicherheitsgründen und wegen der Nachtruhe kann nach 22 Uhr kein Besuch mehr in Ihrem Hotelzimmer erfolgen. 
Natürlich steht Ihnen die Hotelbar als Treffpunkt zur Verfügung.
Beachten Sie aber auch hier ab 22 Uhr eine angemessene Lautstärke zur Nachtruhe des Hauses.
Sollten Sie dennoch Ihren Besuch mit auf Ihr Zimmer nehmen möchten, 
so bedarf dies einem Zimmerupgrade für welches wir nach Saison 25 bis 75 Euro Zuzahlung pro Nacht in Rechnung stellen.
In jedem Fall sind Besuche an der Rezeption anzumelden.
c/ Schäden oder Beschädigungen
Eventuelle Beschädigungen oder Schäden in Ihrem Hotelzimmer melden Sie bitte unverzüglich an der Rezeption. Selbst verursachte Beschädigungen werden von uns in Rechnung gestellt. 
Der Vertragspartner (Gast) haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf dessen Veranlassung die Hotelleistungen erhalten, verursacht werden. Die Kosten der zu behebenden, durch den Gast verursachten Schäden müssen gegen Hotelrechnung vor Ort, spätestens am Abreisetag in Bar oder gegen Kreditkarte in Vorleistung gezahlt werden. Mit und nur unter Einverständnis des Hotels kann im Ei nzelfalle eine Kostenrechnung mit Zahlungsziel vereinbart werden, hierzu ist aber eine Kreditkartenabsicherung des Gastes erforderlich, bei der die durch den Gast vor Ort und schriftlich authorisierte Kreditkarte nur bei nicht Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles durch das Hotel unwideruflich belastet wird. Dies erfordert eine schriftliche, unterschriebene Einwilligung des Gastes mit zugehörigender Kreditkarte auf der Schadensrechnung. 
d/ Elektrogeräte
In unserem Haus ist es den Gästen nicht gestattet, mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen Haartrockner und elektrische Rasierapparate, zu benutzen. Das gilt insbesondere für Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten Bügeleisen usw.

Stand: November 2014 
Wir danken dem Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. für seine freundliche Unterstützung.

Hotel Berial 40479 Düsseldorf, Gartenstraße 30 (am Hofgarten)
+49 (0)211 4900490, Fax: 49004949, Адрес электронной почты защищен от спам-ботов. Для просмотра адреса в браузере должен быть включен Javascript., www.hotelberial.de